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Beschwerden

Die 3 wichtigsten Gesprächspartner des Ombudsmanns sind: die Person, die eine Meinungsverschiedenheit mit einer regionalen oder Gemeinschaftsverwaltung hat, die betroffene Verwaltung, mit der er zu vermitteln versucht und schließlich das Parlament der Wallonischen Region und das Parlament der Föderation Wallonie-Brüssel, denen er legislative Verbesserungen oder Verbesserungen der Funktionsweise des öffentlichen Dienstes vorschlägt.

Er fungiert als unparteiischer Partner und ist weder Richter noch Gegner. Er will vor allem den Dialog und die Diskussion zwischen den Parteien wieder herstellen, um eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Lösung zu finden.

Neben der Suche nach einem Konsens ist die Vermittlung auch der Weg der Vernunft, auf dem das Verantwortungsbewusstsein aller Akteure zum Zuge kommt. Sie bewirkt, dass Gegner Partner werden.