Bedingungen, die erfüllt sein müssen
- Der Antrag kann auf Deutschoder Französisch gestellt werden.
- Er muss mindestens Ihre persönlichen Angaben, die Beschreibungdes der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalts und die bereits unternommenen Schritte enthalten.
- Der Antrag betrifft eine wallonische Regionalverwaltung oder eine Gemeinschaftsverwaltung der Föderation Wallonie-Brüssel.
- Sie haben vorher bereits Schritte bei der betroffenen Verwaltung unternommen.
- Der Streitfall ist nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.
- Die Beschwerde wird spätestens ein Jahr nach den Fakten beim Ombudsmann eingereicht.
- Dieser Schritt ist kostenlos.
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