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Bedingungen, die erfüllt sein müssen

  • Der Antrag kann auf Deutschoder Französisch gestellt werden.
  • Er muss mindestens Ihre persönlichen Angaben, die Beschreibungdes der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalts und die bereits unternommenen Schritte enthalten.
  • Der Antrag betrifft eine wallonische Regionalverwaltung oder eine Gemeinschaftsverwaltung der Föderation Wallonie-Brüssel.
  • Sie haben vorher bereits Schritte bei der betroffenen Verwaltung unternommen.
  • Der Streitfall ist nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.
  • Die Beschwerde wird spätestens ein Jahr nach den Fakten beim Ombudsmann eingereicht.
  • Dieser Schritt ist kostenlos.

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