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Schülerbeförderung

Der Ombudsmann greift auch bei Fragen in Bezug auf die Schülerbeförderung ein, wenn die Dauer der Fahrten und die Sicherheit der Kinder in Frage gestellt werden. Er wurde wiederholt um Rat gefragt bezüglich der stark kritisierten Maßnahme, Kinder, die weniger als einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen, nicht mehr mit dem Bus zu befördern.

 

Gemeint ist:

 

  1. a) die Beförderung von jüngeren Kindern, die durch das Leben benachteiligt und manchmal drei Stunden unterwegs sind, ehe sie in der Schule ankommen;
  2. b) oder die Beförderung von jüngeren Kindern, die von den Eltern nicht zur Schule begleitet werden können.

 

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