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TEC

Der öffentliche Personennahverkehr in der Wallonie wird von der Regionalen Wallonischen Verkehrsgesellschaft (SRWT) und von 5 Betriebsgesellschaften mit Namen TEC (Transport en Commun) gewährleistet.

Als Dachorganisation koordiniert und kontrolliert die SRWT diese 5 Betriebsgesellschaften.

Der TEC befördert jährlich mehr als 288 Millionen Fahrgäste.

 

 

Der Ombudsmann kann intervenieren bei Beschwerden, die sich beziehen auf:

- die Haltung oder das Verhalten der Busfahrer (zum Beispiel: Unhöflichkeit);

- die Änderung der Strecken gewisser Buslinien;

- Veränderungen, die in den Augen der Fahrgäste unverständlich und nicht auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind;

- die Nichteinhaltung des Fahrplans der Busse, die manchmal zu Anträgen zur Rückerstattung von Fahrkarten führt;

- die Errichtung einer Bushaltestelle;

- eine zweifelhafte Qualität der vom TEC erteilten Informationen.

 

 

Der Ombudsmann greift auch bei Fragen in Bezug auf die Schülerbeförderung ein, wenn die Dauer der Fahrten und die Sicherheit der Kinder in Frage gestellt werden. Er wurde wiederholt um Rat gefragt bezüglich der stark kritisierten Maßnahme, Kinder, die weniger als einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen, nicht mehr mit dem Bus zu befördern.

 

Der Ombudsmann greift nicht ein:

- wenn der Fahrgast einen Verstoß begangen haben. Angesichts der abschreckenden Wirkung von Geldstrafen auf Schwarzfahren interveniert der Ombudsmann nur dann, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Dies war beispielsweise der Fall eines 8-jährigen Mädchens, das seine Busfahrkarte nicht entwerten konnte, weil der Bus überfüllt und es nach hinten geschoben worden war.

 

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