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Arbeitserlaubnis

Um in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union arbeiten zu dürfen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, insbesondere was die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts betrifft. Der Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung bedeutet jedoch nicht immer automatisch, dass man auch arbeiten darf. Angesichts dieser komplexen Sachlage sind ausländische, nicht der Europäischen Union angehörende Arbeitssuchende mit schwierigen und sich im Laufe der Zeit verändernden Prozeduren konfrontiert.

 

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