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Empfangsbestätigung

  • Ist der Antrag nicht zulässig, begründet der Ombudsmann dies und leitet Sie an die zuständige Dienststelle weiter.

 

  • Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, bestätigt der Ombudsmann, dass Ihre Beschwerde zulässig ist und übernimmt ein Mitarbeiter des Ombudsmanns die Bearbeitung Ihrer Akte.

 

Dann erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.

 

Auf dieser Empfangsbestätigung sind eine Benutzerkennung und ein Passwort vermerkt. Anhand dieser beiden Elemente können Sie die weitere Entwicklung Ihrer Akte auf unserer Plattform für administrative Transparenz verfolgen.

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