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Naturschätze und Umwelt

Die Wallonie ist zuständig für folgende Bereiche: Umwelt und insbesondere Umweltschutz (Böden, Unterböden, Wasser, Luft, Lärmbekämpfung), Abfallpolitik, Überwachung von als gefährlich oder belästigend eingestuften Betrieben, Entwicklung des ländlichen Raums und Naturschutz (Jagd, Flussfischfang, nicht schiffbare Wasserläufe).

 

Der Ombudsmann greift ein:

- wenn die Verwaltung einem Betrieb eine Umweltgenehmigung verweigert;

- wenn Verwaltungsdokumente nicht übermittelt werden;

- wenn das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den verschiedenen Phasen eines Umweltgenehmigungsverfahren nicht eingehalten wird;

- bei überlangen Fristen bis Erhalt einer Antwort.

 

Der Ombudsmann greift nicht ein:

- bei umweltbezogenem unsozialen Verhalten im Rahmen von Nachbarschaftskonflikten (Anhäufung von Hausmüll an einer Grenzmauer, Ausbauarbeiten, Lagerung von Mist, Veranstaltung von Kart-Rennen mit unerträglicher Lärmentwicklung…). Er informiert selbst die zuständigen Behörden über dieses unsoziale Verhalten. Er erteilt ebenfalls den Beschwerdeführern diesbezügliche Informationen und Richtlinien.

 

http://environnement.wallonie.be/